Die Frühstartrente
Die Frühstartrente ist ein Vorhaben der Bundesregierung für ein neues kapitalgedecktes Vorsorgemodell für Kinder und Jugendliche. Sie unterstützt früh beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche.
Nach aktuellem Stand sind folgende Eckpunkte vorgesehen:
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte der Frühstartrente beschlossen. Die neue private Altersvorsorge soll am 1. Januar 2027 starten. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 sind rückwirkende Förderzahlungen ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen. Ab 2029 sollen weitere Jahrgänge einbezogen werden. Die genauen Regelungen können sich noch ändern.
Mit dem Kinderdepot beginnen Sie schon heute mit dem langfristigen Vermögensaufbau für Ihr Kind.Damit schaffen Sie eine starke Grundlage und können die Frühstartrente nach deren Start ergänzend nutzen.
Die geplante Frühstartrente ist ein staatlich gefördertes und kapitalgedecktes Vorsorgemodell für Kinder und Jugendliche. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro und damit jährlich 120 Euro in ein spezielles Depot ein. Die Förderung ist vom 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit vorgesehen. So soll langfristig der Zinseszinseffekt genutzt werden.
Die staatliche Förderung beträgt 10 Euro pro Monat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Über den gesamten Förderzeitraum ergibt sich eine Förderung von 1.440 Euro.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte am 17. Dezember 2025 beschlossen. Am 26. Februar 2026 wurde die Reform der privaten Altersvorsorge im Bundestag in erster Lesung beraten. Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 starten. Für den Geburtsjahrgang 2020 sind rückwirkende Förderzahlungen ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen.
Nach aktuellem Stand ist die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr vorgesehen. Konkrete Voraussetzungen wie die Schule oder der Wohnsitz in Deutschland werden momentan noch auf europäischer Ebene geklärt. Die Einführung soll schrittweise erfolgen.
Ja. Nach aktuellem Stand sind bereits während der Förderphase zusätzliche Beiträge Dritter möglich, zum Beispiel von den Eltern. Ab dem 18. Lebensjahr sollen auch eigene Einzahlungen möglich sein.
Auch dann sollen anspruchsberechtigte Kinder von der Frühstartrente profitieren. Nach aktuellem Stand ist dafür eine einfache und kostengünstige Lösung vorgesehen. Wird später ein persönliches Altersvorsorgedepot eröffnet, ist die Übertragung der bis dahin angesammelten Mittel auf dieses Depot vorgesehen.
Nach aktuellem Stand bleiben die Erträge aus der Frühstartrente bis zum Renteneintritt steuerfrei.