Sie engagieren sich und planen ein Projekt, das den Menschen der Stadt Neubrandenburg oder des ehem. Landkreises Demmin zugute kommt? Benötigen Sie einen Partner, der Sie finanziell unterstützt?
Dann reichen Sie Ihren Vorschlag bei uns ein! Wir unterstützen Sie gern!
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftungen ist die Förderung
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Wir stellen Ihnen die Förderanträge und die entsprechenden Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung. Anträge werden durch die Stiftungen nur bearbeitet, wenn der jeweilige Vordruck vollständig ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen versehen ist.
Zweimal jährlich wird über die Fördergelder entschieden. Anträge sind für die Frühjahrssitzung bis zum 30. April bzw. für die Herbstsitzung bis zum 30. September des Jahres zu stellen. Voraussetzung für die Entscheidung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde. Nach Zustimmung durch das Kuratorium kann die Umsetzung erfolgen.
(Gründung: Dezember 2000)
(Gründung: Dezember 2004)
Viele interessante Projekte konnten dank Unterstützung der Stiftungen der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin bereits in die Tat umgesetzt werden - zur Freude der hier lebenden Menschen.
Kirsten Cummerow
Tel. 0395 373-1110
Fax. 0395 373-2801
kirsten.cummerow@spk-nbdm.de
Sindy Horn
Tel. 0395 373-1401
Fax. 0395 373-2519
sindy.horn@spk-nbdm.de
Simone Gorr
Tel. 0395 373-2114
Fax. 0395 373-2801
simone.gorr@spk-nbdm.de
Ines Resmer
Tel. 0395 373-1400
Fax. 0395 373-2310
ines.resmer@spk-nbdm.de
Der plötzliche Herztod ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Hört das Herz plötzlich auf zu schlagen, zählt jede Sekunde. Bei etwa der Hälfte aller Patienten liegt zunächst ein Kammerflimmern vor, das durch eine so genannte Defibrillation in einen normalen Rhythmus übergeleitet werden kann. Seit einigen Jahren gibt es Geräte, mit denen auch Laien eine Defibrillation durchführen können. Diese sind mittlerweile an vielen öffentlichen Orten verfügbar.
Um das bereits vorhandene Netz in Neubrandenburg weiter zu verdichten, sollen gemeinnützige Projektträger ermutigt werden, weitere Defibrillatoren anzuschaffen und zugänglich zu installieren. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, fördert die Stiftung jeweils ein Gerät pro geeigneter Örtlichkeit. Ein Antragsteller mit mehreren möglichen Örtlichkeiten (z. B. Verein mit verschiedenen Sportstätten) kann eine Förderung von bis zu drei Defibrillatoren erhalten.
Gefördert werden aber auch wieder andere Projekte von gemeinnützig anerkannten Organisationen, zum Beispiel aus den Bereichen der Erziehung und Bildung, der Jugend- und Altenhilfe, der Denkmal- oder Heimatpflege, des Feuer- und Katastrophenschutzes, der Kriminalprävention oder des Verbraucherschutzes. Auch geplante Vorhaben des Breiten- und Leistungssports, der Kunst und Kultur sowie des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sind förderfähig.
Voraussetzungen für eine Projektbewilligung sind, dass das Vorhaben innerhalb der Stadt Neubrandenburg durchgeführt wird und es bis zum Zeitpunkt der Förderentscheidung im November noch nicht begonnen hat. Noch bis zum 30. September nimmt die Stiftung alle neuen Anträge entgegen.