Sie haben Ihr Unternehmen erfolgreich aufgebaut und mit Weitsicht und Kompetenz geführt. Doch irgendwann ist es an der Zeit, sich zurückzuziehen und Ihren Betrieb in gute Hände zu übergeben. Ihre Sparkasse hilft Ihnen dabei, eine geeignete Nachfolge zu finden und begleitet Sie bei der Übergabe.
Als selbstständige Person ist es nicht leicht, sich aus seinem, meist über Jahrzehnte, aufgebauten Lebenswerk zurückzuziehen und dieses an eine Nachfolge zu übergeben. Umso beruhigender ist es, wenn das Unternehmen im Familienbesitz bleibt. Vielleicht ist ein jüngeres Familienmitglied bereits länger im Betrieb involviert und Sie kennen seine oder ihre Stärken und Schwächen. Sie entscheiden, wann Sie die Verantwortung übergeben. Je nach Vertrag und Absprache haben Sie zudem die Möglichkeit, auch nach Ihrem Ausscheiden Einfluss zu nehmen.
Nicht immer kommt ein Familienmitglied als Nachfolge infrage. Vielleicht gibt es erfolgreiche Geschäftspartnerinnen und -partner oder fähige Angestellte, an die Sie Ihr Unternehmen verkaufen können. Auch eine gründende Person mit viel Engagement kann als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer geeignet sein. Durch einen Unternehmensverkauf ziehen Sie einen klaren Schlussstrich. Sie können Ihre Zukunft frei von unternehmerischen Einflüssen gestalten. Außerdem verfügen Sie über flüssiges Kapital und können dieses nach Ihren Vorstellungen verwalten.
Angenommen, Sie haben eine Nachfolge gefunden. Diese verfügt aber noch nicht über genügend Kapital, um das Unternehmen zu übernehmen. In diesem Fall bietet sich eine Verpachtung als Übergangslösung an. Bei dieser Variante werden Management und Eigentum getrennt. Das Unternehmen bleibt weiterhin in Ihrem Besitz. Sie fahren weiter Erträge ein, ohne aktiv am Geschäftsleben teilzunehmen. Die Haftungen beider Parteien werden im Pachtvertrag klar geregelt. Der Pachtvertrag sollte langfristig ausgelegt sein – zum Beispiel über zehn Jahre.
Für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt, ist es wichtig, dass die Nachfolge klar geregelt ist. Wenn Sie möchten, dass Ihre Kinder das Unternehmen weiterführen, legen Sie dies unbedingt schriftlich fest. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge. Diese schreibt unter Umständen eine Lösung vor, die weniger vorteilhaft ist. Bewahren Sie das Testament oder den Erbvertrag bei einem Notar oder dem zuständigen Amtsgericht auf. Zudem ist ein Notfallordner mit allen wichtigen Informationen sinnvoll.
Eine weitere Möglichkeit, Ihr Lebenswerk zu sichern, ist Ihr Unternehmen in eine Stiftung einzubringen. Sie können Ihre Ideale vertreten, indem Sie die sozialen, wissenschaftlichen oder gemeinnützigen Ziele der Stiftung definieren. Ihr soziales Engagement wird untermauert und gleichzeitig profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.
Die Unternehmensnachfolge-Expertinnen und -Experten der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin sind gerne für Sie da.
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